Informationen zur 2G Plus-Regelung
Liebe Gäste,
laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen gilt bei uns die 2G Plus-Regelung, laut der wir ausschließlich Personen mit einem amtlichen Lichtbildausweis in Verbindung mit einem vollständigem Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis Einlass gewähren dürfen. Außerdem ist zusätzlich ein negativer Corona-Test für den Einlass notwendig. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (PoC-Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Bitte beachten Sie außerdem, dass in der gesamten Orangerie, sowie während der Vorstellung am Sitzplatz FFP2-Maskenpflicht besteht. Kinder bis zum 14. Lebensjahr dürfen alternativ eine Stoffmaske tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
- Vollständiger Impfnachweis: Die finale Impfung (je nach Impfpräparat die erste oder zweite Impfung) muss mindestens 14 Tage zurückliegen
- Genesenen-Nachweis: Hier ist ein offizielles, positives PCR-Testergebnis vorzulegen, welches nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate ist
AUSNAHMEN BEI DER 2G+ REGELUNG:
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren sind vom 2G Plus-Modell ausgenommen und benötigen für den Einlass einen Nachweis über den Schulbesuch (Schülerausweis o. ä.)
- Personen mit medizinischer Kontraindikation gegen eine Corona-Schutzimpfung sowie Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen dies am Einlass in Form einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, sowie einen negativen Corona-Test vorzeigen.
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, müssen keinen aktuellen Corona-Test vorlegen.
Seien Sie versichert, dass Sie trotz der besonderen Umstände einmal mehr einen wunderbaren Showbesuch im GOP Wintervarieté in der Orangerie der Herrenhäuser-Gärten erleben werden, der Ihnen nach der Zeit des Lockdowns den langersehnten Urlaub vom Alltag bringt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und darauf, Sie wieder begeistern und verzaubern zu dürfen!