Lieber GOP-Mitarbeiter,

danke, dass Ihr am Samstag alle so zahlreich zur kurzfristig einberaumten Mitarbeiterversammlung erschienen seid. Ich möchte euch hiermit noch einmal ein paar Fakten zum Thema Kurzarbeit weitergeben, da vielleicht noch die ein oder andere Frage offen ist.

Wie ihr ja alle wisst, ist uns bis einschließlich 30. April 2020 der Spielbetrieb seitens der Stadt Bad Oeynhausen untersagt. Wir hoffen, dass wir ab dem 1. Mai 2020 wieder wie gewohnt öffnen können und somit unseren Spiel- und Restaurantbetriet wieder aufnehmen können.

Nur wenn wir jetzt alle zusammenhalten und Ruhe bewahren, meistern wir diese Krise und gehen gestärkt aus ihr hervor

Durch die Schließung des Betriebes fallen uns natürlich die kompletten Umsätze weg. Damit wir aber keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen müssen, hilft uns die Kurzarbeit. Sobald wir wieder aufmachen dürfen, wird diese natürlich wieder beendet.
 

Hier ein paar Fakten zum Kurzarbeitergeld:

- Für die Zeit der Kurzarbeit erhaltet ihr Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld wird bei Erfüllung der in §§ 95 bis 109 SGB III genannten Voraussetzungen gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

- Das Kurzarbeitergeld ist dazu bestimmt,

o             den Betrieben die eingearbeiteten Arbeitnehmer/ -innen und

o             den Arbeitnehmern/-innen die Arbeitsplätze zu erhalten sowie

o             den Arbeitnehmern/-innen einen Teil des durch die Kurzarbeit bedingten Lohnausfalls zu ersetzen.

- Das Kurzarbeitergeld wird in zwei verschiedenen Leistungssätzen ( 67 Prozent (für Arbeitnehmer/-innen mit Kindern) und 60 Prozent (für Arbeitnehmer/-innen ohne Kinder) der Nettoentgeltdifferenz gewährt. Somit wird das fehlende Nettoentgelt durch die Gehaltskürzung etwas aufgestockt.   

- Damit das Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, muss vorher der Resturlaub aus 2019 genommen werden und die nicht in der Grundvergütung vereinbarten Mehrstunden müssen auf ein Minimum der letzten 12 Monate reduziert sein. Das sind Voraussetzungen vom Staat für das Kurzarbeitergeld, nicht vom GOP.

- Eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung in der Zeit von Kurzarbeit bringt nichts, da es trotzdem nur Kurzarbeitergeld gibt.

- Wenn einer von euch erstmalig ab jetzt (Zahlung Kurzarbeitergeld) einen anderer Job, auch Nebenjobs annimmt, muss uns dieser mitgeteilt werden!

- Sollte eurer Gehalt inkl. Kurzarbeitergeld nicht ausreichend sein, um z.B. Miete zahlen zu können, wendet euch bitte an die Agentur für Arbeit.


Solltet ihr irgendwelche Fragen zum Thema Kurzarbeitergeld oder der aktuellen Situation haben, dann scheut euch bitte nicht, die Buchhaltung oder mich anzusprechen.

Eure Abteilungsleiter geben euch Bescheid, wie ihr die nächsten Tage eingeteilt seid und wann es wieder los geht.

Gemeinsam schaffen wir auch diese Zeit!

Christoph Meyer

Direktor

 

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